Methodology Change | Global Challenges Index | Effective Date 12/09/2025
Today, on the 29/08/2025, Solactive announces the following changes to the methodology of the following indices (the ‘Affected Indices’):
NAME | RIC | ISIN |
Global Challenges Index | .GCXP | DE000A0MEN33 |
Global Challenges Performance Index | .GCX | DE000A0MEN25 |
Rationale for Methodology Change
The composition of the Global Challenges Index is determined on a semi-annual basis based on Sustainability criteria. In addition a quarterly reweighting on every other quarter will be performed.
While extraordinary adjustments due to violations of the Sustainability criteria are possible, companies with deterioration of the economic or financial situation currently remain in the index until the next semi-annually rebalance,
To also take into account the economic or financial situation of a company, Solactive has decided to extent section 3.2. – Extraordinary Rebalances of the methodology.
Changes to the Index Guideline
The following Methodology changes in the following points of the Index Guideline will be implemented:
3.2. AUßERORDENTLICHES REBALANCE
From:
Zusätzlich zum ordentlichen Rebalance kann der INDEX auch im Rahmen eines außerordentlichen Rebalance angepasst werden. Diese Anpassungen finden nicht zu den regulären REBALANCETAGEN statt, und es gelten andere Regeln als bei einem ordentlichen Rebalance. Folgender Umstand löst ein außerordentliches Rebalance aus:
Stellt ISS ESG einen Verstoß gegen die für die Aufnahme in den INDEX relevanten Kriterien der Nachhaltigkeit bei einem Indexmitglied fest, wird der Titel spätestens zum nächstfolgenden REBALANCETAG im März oder September aus dem INDEX entfernt und ggfs. durch einen Austauschwert ersetzt. Dieser Wert sowie der Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. Austausches wird von der Selektionspartei bereitgestellt. Für eine Anpassung zum Folgetag ist der INDEXADMINISTRATOR bis 17:00 Uhr (MEZ) zu benachrichtigen.
To:
Zusätzlich zum ordentlichen Rebalance kann der INDEX auch im Rahmen eines außerordentlichen Rebalance angepasst werden. Diese Anpassungen finden nicht zu den regulären REBALANCETAGEN statt, und es gelten andere Regeln als bei einem ordentlichen Rebalance. Folgender Umstand löst ein außerordentliches Rebalance aus:
Stellt ISS ESG einen Verstoß gegen die für die Aufnahme in den INDEX relevanten Kriterien der Nachhaltigkeit bei einem Indexmitglied fest, wird der Titel spätestens zum nächstfolgenden REBALANCETAG im März oder September aus dem INDEX entfernt und ggfs. durch einen Austauschwert ersetzt. Dieser Wert sowie der Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. Austausches wird von der Selektionspartei bereitgestellt. Für eine Anpassung zum Folgetag ist der INDEXADMINISTRATOR bis 17:00 Uhr (MEZ) zu benachrichtigen.
Stellt die Selektionspartei eine Verschlechterung der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Situation bei einem Indexmitglied fest, wird der Titel zum nächstfolgenden REBALANCETAG aus dem INDEX entfernt und ggfs. durch einen Austauschwert ersetzt. Dieser Wert wird von der Selektionspartei bereitgestellt.
Defined terms used in this announcement, but not defined herein, have the meaning assigned to them in the respective index guideline of the Affected Indices. The amended version of the index guideline will be available on the effective date.